Waffengesetz

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:

Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung

Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:

Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr

Waffengesetz