Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr